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Unsere AGBs

1. Unsere Waldhütte wird tageweise zum Pauschalpreis von 140.- CHF durch die Holzkoperation Aesch-Forch vermietet. Die Maximalbelegung der Hütte darf die Anzahl von 30 (dreissig) Personen nicht überschreiten. 

 

2. Eine Reservierungsanfrage ist innerhalb von 14 Tagen zu bestätigen und die gesamte Miete von 140 CHF zu überweisen. Als Stichtag gilt die schriftliche oder mündliche Bestätigung der Holzkoperation Aesch-Forch. Bei nicht einhalten der Frist ist kein Vertrag zu Stande gekommen und die Reservierung somit nichtig. Sollte es dem Mieter nicht möglich sein innerhalb der gesetzten Frist die Reservierung zu bestätigen und den Betrag zu überweisen, ist dies sofort dem Vermieter mitzuteilen.  

 

3. Während der gesamten Mietdauer haftet der Vertragsunterzeichner und Mieter vollumfänglich für die gesamte Waldhütte und das gesamte dazugehörende Inventar. Unter Vorbehalt der gesetzlichen Haftpflicht lehnt die Holzkorporation Aesch-Forch jegliche Haftung ab.

 

4. Die Waldhütte Forch wird ausschliesslich an erwachsene Personen ab 18 Jahren vermietet. Die Benützung wird auch Minderjährigen gestattet, dies jedoch nur unter Aufsicht von mindestens einer erwachsenen Person.Sollte keine erwachsene Person vor Ort sein, ist eine Schriftliche Einverständniserklärung der Haftübernahme an den Vermieter zwingend.

 

5. Die Hütte sowie das Inventar müssen nach jeder Benützung in tadellos gereinigtem Zustand übergeben werden. Allfällig notwendige Nachreinigungen werden zu CHF 50.-/Stunde in Rechnung gestellt.

 

6. Der anfallende Kehricht muss vom Mieter selbständig entsorgt werden. Sollte dies nicht gemacht sein, behält sich die Holzkooperation Aesch-Forch vor, eine Gebühr von CHF 20.- in Rechnung zu stellen. 

 

7. Durch den Mieter entstandene Schäden an Gebäude, Mobiliar und Inventar wird dem Mieter vollumfänglich in Rechnung gestellt.

 

8. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem gesamten Areal der Waldhütte, auf der Strasse und im Wald ist untersagt. In der Waldhütte und unter dem Vordach sind offene Feuer untersagt. Ab 22.00 Uhr dürfen im Freien keine Lautsprecheranlagen benützt werden.

 

9. Es stehen 5 Parkplätze zur Verfügung. Beim Parkieren der Fahrzeuge ist jedoch darauf zu achten, dass die Waldstrasse für den Durchgangsverkehr uneingeschränkt benützbar bleibt.

 

10. Weder an der Hütte noch am Mobiliar dürfen Nägel, Schrauben und dergleichen angebracht werden. Sofern Bostitchklammern und/oder Reissnägel benützt werden, sind diese nach Gebrauch wieder vollständig zu entfernen.

 

 

 

11. Vom Mieter allfällig angebrachte Hinweistafeln, Ballone etc. müssen wieder entfernt werden. Müssen vorerwähnte Markierungen durch die Holzkorporation Aesch-Forch entfernt werden, muss nebst der Entsorgungsgebühr diese zurätzliche Verrichtung dem Mieter mit CHF 50/Stunde in Rechnung gestellt werden.

 

12. Der Schlüssel ist bei der verantwortlichen Person der Holzkorporation Aesch-Forch angegebenen Ort abzuholen und wieder abzugeben. Bei Verlust des Schlüssels werden die anfälligen Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

13. Eine Rückerstattung des Mietpreises bei Nichtbenützung der Hütte erfolgt nicht. Im Verhinderungsfalle des Mieters ist eine Weitervermietung der Hütte an Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung der HolzkorporationAesch-Forch erlaubt. Kann die Hütte für das reservierte Datum weitervermietet werden, wird der Mietpreis abzüglich CHF 40 für den Reservierungsaufwand, zurückerstattet.

 

14. Kann die Reservation seitens der Holzkorporation wegen Einflüssen durch höhere Gewalt (Unbrauchbarkeit der Hütte wegen Feuer, Sturm, Wasser und dergleichen) oder Vandalismus nicht aufrecht erhalten werden, sorgt die Holzkorporation nicht für Ersatz. Der Mieter hat jedoch Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietpreises. In diesem Falle wird er unmittelbar nach Bekanntwerden des Ereignisses benachrichtigt.

 

15. Für diesen Vertrag gilt ausschliesslich das Schweizerische Recht. Der Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Uster.

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